Ohne Meister geht es nicht!

Sie wollen einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen? Sie wollen als angestellter Meister eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Handwerk übernehmen? Sie wollen Ihren beruflichen Erfolg selbst in die Hand nehmen?

Dann führen wir Sie zum Meisterbrief!

Auch über Lehre und Gesellenprüfung hinaus bietet das Handwerk gute Aussichten. Durch den Erwerb des Meistertitels wird der Karriere im Handwerk noch einmal ein "Schub" gegeben; die fachliche Kompetenz wird weiter ausgebaut. Der Meisterbrief öffnet die Tür zu Führungspositionen im Betrieb und bietet die Möglichkeit, der eigene Chef zu werden. Als Meister übernimmt man auch Verantwortung für die Ausbildung von Gesellen und begleitet sie auf dem Weg ins Berufsleben.

Wir bieten Ihnen in unserer Geschäfsstelle in Braunschweig:

  • Vorbereitungslehrgänge für den Teil III (wirtschaftlich-rechtlicher Teil) und Teil IV (berufs- und arbeits- pädagogischer Teil) in Vollzeitform und berufsbegleitend
  • ein motiviertes Dozententeam aus praxiserfahrenen Betriebswirten, Juristen und Pädagogen
  • eine gründliche und umfassende Vorbereitung in allen prüfungsrelevanten Bereichen
  • einen modernen Schulungsraum mit Beamer
  • verkehrsgünstig gelegen, an der Autobahn A 36, mit ausreichend Parkplätzen direkt vor der Tür
  • eine unmittelbar angeschlossene Meisterprüfung in unserem Hause


Unsere Meistervorbereitungskurse sind förderfähig. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.

Informationen zur Meisterprüfung

Informationen zur Meisterprüfung

1. Zulassungsvoraussetzungen

Wer eine Meisterprüfung ablegen möchte, muss entweder eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen können.

Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden.

In Zweifelsfällen oder bei Rückfragen wenden Sie sich an Heike Krebs, Telefon: 0531 / 12 01 - 221, oder Silvia Schlittig, Telefon: 0531 / 12 01 - 223.
 

2. Anmeldeverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse, Burgplatz 2, 38100 Braunschweig, einzureichen. Die einzelnen Teile der Prüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen abgelegt werden.

Bei der Anmeldung sind außer dem vorgedruckten zweiseitigen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung folgende Schriftstücke bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade einzureichen:

  • eine Geburtsurkunde oder ein sonstiger amtlicher Ausweis hierüber (evtl. Heiratsurkunde – bei Namensänderung)
  • das Prüfungszeugnis über die Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung oder ein diesem gleichgestellten Zeugnis (beglaubigte Fotokopie reicht aus)
  • wurden bereits -Teile der Meisterprüfung abgelegt, bitten wir, die entsprechenden Nachweise darüber mit einzureichen
  • die nachfolgenden Unterlagen sind nur dann einzureichen, wenn eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt wurde (siehe oben – 2. Absatz): der Nachweis einer dreijährigen Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll (durch Beibringen von Zeugnissen, Arbeitsbescheinigungen bzw. Vorlage des Arbeitsbuches) und eine Arbeitsbescheinigung bzw. Zeugnis des letzten oder derzeitigen Arbeitgebers

 

3. Zulassung zur Meisterprüfung

Über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Meisterprüfung entscheidet der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses bzw. der gesamte Ausschuss. Der Antragsteller erhält über die Handwerkskammer Bescheid.


4. Erstellung des Meisterstücks/des Meisterprüfungsprojekts

Bei Fragen hinsichtlich der Erstellung des Meisterstückes oder des Meisterprüfungsprojektes empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Vorsitzenden des Ausschusses Kontakt aufzunehmen.


5. Ablauf der Prüfung

Zur Klärung von auftretenden Fragen über den Ablauf der Prüfung ist es ratsam, rechtzeitig mit der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse, Heike Krebs, Telefon: 0531 / 12 01 - 221, zu sprechen.


6. Meisterprüfungsgebühr

Mit der Einladung zur Meisterprüfung wird die Meisterprüfungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der aktuellen Kostenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade fällig.
 
Die Gebühr beträgt für

Teil III = 300,-- EUR
Teil IV = 330,-- EUR

Die Einzahlungsbelege sind am 1. Prüfungstag vorzulegen. Nicht nachgewiesene Einzahlung der Gebühren führt zum Ausschluss von der Prüfung.

Zusätzliche Kosten entstehen eventuell durch die Abnahme des Meisterstückes und der Arbeitsproben, die Benutzung von Werkstätten im Berufsbildungszentrum sowie durch Stellung von Material.
 

7. Nichtzulassung/Rücktritt

Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er vor Beginn der Meisterprüfung zurück, so wird ihm die eingezahlte Prüfungsgebühr unter Abzug der entstandenen Kosten oder einer Kostenpauschale erstattet, d. h. gemäß § 3 Abs. 2 der zur Zeit gültigen Kostenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade  werden bei Rücktritt von einer noch nicht begonnenen Prüfung die entstandenen Kosten von der Prüfungsgebühr einbehalten.

 
8. Unfallversicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass, sofern Teile der Meisterprüfung in Räumlichkeiten oder unter Benutzung von Einrichtungen der Handwerkskammer durchgeführt werden, Meisterprüflinge insoweit nicht unfallversichert sind und sich ggf. gegen das Unfallrisiko selbst versichern müssen, sofern sie Versicherungsschutz wünschen.

 
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse -
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig


16 gute Gründe, den Meister zu machen

16 gute Gründe, den Meister zu machen

1. Wer Führungsverantwortung übernehmen und ein höheres Einkommen erzielen möchte, braucht die Meisterqualifikation. Das belegen diese Zahlen:

Vier Jahre nach der Meisterprüfung haben von den Meisterabsolventen

  • 87 % mehr Verantwortung
  • 60 % ein höheres Einkommen
  • 42 % eine interessante Tätigkeit
  • 26 % bessere Aufstiegsmöglichkeiten


 
2. Handwerksmeister sind flexibel und haben gelernt, sich an neue Arbeitsbedingungen anzupassen. Das schützt nachhaltig vor Beschäftigungslosigkeit.


3. Handwerksmeister haben Biss. Das haben sie während des Besuchs der Meisterschule - oft über lange Zeit in Abendlehrgängen - unter Beweis gestellt.
Durchhaltevermögen macht sich stets bezahlt.

 
4. Handwerksmeister haben gelernt, einen Betrieb selbstständig und mit Erfolg zu führen. Eine wirtschaftliche Existenz ohne diese Kenntnisse aufzubauen ist wie    ein Blindflug ohne Radar.

 
5. Meisterbetriebe gehen deutlich seltener in die Insolvenz als andere Betriebe.
 

6. Existenzgründer mit Meisterbrief bekommen eher die nötigen Bankkredite als unqualifizierte Gründer.
 

7. Handwerksmeister haben einen Vorsprung an Wissen und Können, weil sie auf neutrale, nicht produktbezogene Informationen aufbauen können. Das bewährt sich am Markt und im Kontakt mit Kunden.

 
8. Wer sich auskennt, kann interessante Nischen nutzen. Die Meisterqualifikation bedeutet technisches Können auch im Detail.

 
9. Der Meisterbrief ist ein Markenzeichen für Qualität. Nur wer wirklich Meister ist, darf mit dem Titel auf Briefbögen, Visitenkarten, Servicefahrzeugen etc. werben.

 
10. Meister bilden qualitativ hochwertig aus; sie können deshalb die qualifizierteren Lehrlinge ausbilden und sich einen leistungsfähigen und motivierten Nachwuchs heranbilden.
 

11. Meister genießen bei den Mitarbeitern im Betrieb ein höheres Ansehen und verfügen deshalb über eine höhere Autorität.

 
12. Handwerksmeister haben in Niedersachsen die Berechtigung, auch ohne Abitur an einer Hochschule zu studieren.
 

13. Handwerksmeister können sich in der Akademie des Handwerks zum Betriebswirt im Handwerk fortbilden und damit betriebswirtschaftliche Profis in ihrem Fach werden.

 
14. Meisterschüler werden finanziell gefördert: Das Meister BAföG bietet günstige Darlehen zur Finanzierung der Schulungskosten und evtl. des Lebensunterhalts. Bei einer Existenzgründung kann nochmals ein hoher Anteil des Restdarlehns erlassen werden.
 

15. Der Meistertitel hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft - nicht bloß im Fußball.
 

16. Der Meisterbrief im Handwerk ist und bleibt ein wichtiges persönliches Qualifikationszertifikat, das in Zukunft seinen Wert behält. Denn in einer globalen Wirtschaft brauchen alle mehr und nicht etwa weniger Qualifikation. Deshalb: Besuchen Sie die Meisterschule und "machen" Sie den Meister im Handwerk. Die Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn, Geschäftsstelle Braunschweig hilft Ihnen bei der Vorbereitung und Planung.

Termine

Termine

Meistervorbereitungslehrgänge der Kreishandwerkerschaften Region Braunschweig-Gifhorn und Süd-Ost-Niedersachsen

Lehrgangsort: Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn

                        Geschäftsstelle Braunschweig

                        Gerastraße 15, 38124 Braunschweig

Vollzeitlehrgänge

finden jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) und 8.00 - 13.00 Uhr (freitags) statt.

 

Frühjahr 2023:       17.04.2023 - 09.06.2023 - Kurs ist belegt, Aufnahme in eine Warteliste ist möglich

Herbst 2023:          23.10.2023 - 08.12.2023 (voraussichtlich)

 


Abendlehrgänge (berufsbegleitend)  

Die Abendlehrgänge finden jeweils an 2 Abenden (Dienstag und Donnerstag) in der Woche von 18.00 bis 21.15 Uhr statt.

 

Frühjahr 2023:        18.04.2023 - 29.02.2024

 

 

 

Kosten

Kosten

Die voraussichtlichen Kosten für die Meisterkurse für das Jahr 2023 betragen:

 

Kursgebühren (Teil III+IV)  :  1453,25 €

Bücherkosten                    :  136,75 €

 

Gesamt                             :  1590,00 € (Teil III+IV)

 

Die Bücherkosten basieren auf den tatsächlichen Kosten. Da die Verlage die Kosten jedes Jahr neu festlegen, können die Preise sich noch ändern.

Anmeldung

Meister-BAföG

Aufstiefs-BAföG (Meister-BAföG)

Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG)

 

Was kann beantragt werden?

  • Einkommensunabhängiger Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: 150 Euro
  • Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 50 Prozent
  • Belohnungserlasses: 50 Prozent
  • Vollständiger Erlass der Darlehensschuld bei Existenzgründung

 

Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro) und das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) wird einkommens- und vermögensunabhängig jeweils hälftig als Zuschuss und zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsmaßnahme werden auf Antrag 50 % des noch bestehenden Darlehens erlassen. Wer innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen neu gründet oder ein bestehendes Unternehmen übernimmt, profitiert von einer vollständgen Umwandung des Restdarlehens in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Wer eine Fortbildung in Vollzeit absolviert, kann zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert. Alleinerziehende erhalten für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren einen zusätzlichen Zuschuss. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags hängt vom Einkommen und Vermögen des Antragstellenden und des Ehegatten ab; das Einkommen der Eltern ist nicht von Bedeutung. Die geltenden Freibeträge für Einkommen und Vermögen wurden deutlich erhöht.

 

 

Weitere Kontaktstellen:

NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511 / 3 00 31 - 497
Telefax: 0511 / 3 00 31 - 300

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Frau Krebs
Telefon: 0531 / 12 01 - 221
Telefax: 0531 / 12 01 - 202
 
Spätere Darlehensabwicklung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5 -9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 74 31 - 0
Telefax: 069 / 74 31 - 29 44

Meisterprämie

Meisterprämie

Meisterprämie in Höhe von 4.000 €!

Wer seine Meisterprüfung seit dem 1. September 2017 erfolgreich abgelegt hat oder dies noch bis spätestens zum 30.09.2023 tun wird, kann bei der NBANK eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 € beantragen.

Voraussetzung ist weiter, dass der Hauptwohnsitz oder der Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen müssen. der Antrag muss spätestens 16 Monate nach insgesamt bestandener Meisterprüfung (Datum des Meisterprüfungszeugnisses) gestellt werden. Pro Person wird nur eine Prämie ausgezahlt.

Die Beantragung erfolglt über folgende Seite der NBank: https://kundenportal.nbank.de/irj/portal