Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, der sogenannten Handwerksordnung (HWO) geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A), zulassungsfreien Handwerken (Anlage B 1) und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B 2).
Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Die Berufe im Handwerk sind in drei Kategorien unterteilt, die verschiedene Eintragungsvoraussetzungen haben:
Anlage A
Die Anlage A der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk anerkannt sind. Sie umfasst zurzeit 41 Gewerbe. Wer sich in diesen Gewerben selbstständig machen will, muss die Meisterprüfung vor der Handwerkskammer abgelegt haben oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen. Die Gewerbe der Anlage A müssen in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Anlage B 1
Die Anlage B 1 der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können. Zurzeit umfasst die Anlage 53 zulassungsfreie Gewerbe. In diesen Gewerben ist es ohne Meistertitel oder vergleichbare Qualifikation möglich, sich selbstständig zu machen. Die Gewerbe der Anlage B 1 müssen in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen werden.
Anlage B 2
Die Anlage B 2 der Handwerksordnung gibt Auskunft darüber, welche Gewerbe als handwerksähnliche Handwerke betrieben werden können. Zurzeit umfasst die Anlage 57 zulassungsfreie Gewerbe. In diesen Gewerben ist es ohne Meistertitel oder vergleichbare Qualifikation möglich, sich selbstständig zu machen. Die Gewerbe der Anlage B 2 müssen in das Verzeichnis der Handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen werden.
Übersicht Handwerksberufe
www.handwerk.de
Das Handwerk bietet eine Vielzahl an Berufen, Spezialisierungen und Karrierewegen. Hier gibt es eine Übersicht über alle Handwerksberufe.